Kundenzentrum geschlossen
Am Donnerstag, den 23. Januar 2025 bleibt das Kundenzentrum in der Innenstadt aus betrieblichen Gründen geschlossen.
Die Preisstufe GöPlus ist in Göttingen, von Göttingen nach Rosdorf/Bovenden sowie von Rosdorf nach Bovenden (und zurück) gültig.
Ab 01.01.2025 gelten folgende Tarife:
Einzelfahrscheine gelten im Gebiet GöPlus längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich.
Einzelfahrscheine gelten im Gebiet GöPlus längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich. (6 - 14 Jahre)
Tageskarte 1 Person gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Tageskarte 2 Personen gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Tageskarte 3 Personen gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Tageskarte 4 Personen gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Tageskarte 5 Personen gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Gebiet GöPlus gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.
Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Gebiet GöPlus gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden. (6 - 14 Jahre)
Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Gebiet GöPlus gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.
Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Gebiet GöPlus gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 90 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden. (6 - 14 Jahre)
Wochenkarten (7-Tage-Karten) werden mit gleitender Gültigkeit ausgegeben. Sie gelten ab dem ersten aufgedruckten Datum für sieben aufeinander folgende Kalendertage. Am achten Kalendertag gelten sie noch bis 12 Uhr. Wochenkarten sind aktuell nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Hinweis: Wochenkarten (7-Tage-Karten) sind übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung.
Wochenkarten im Ausbildungsverkehr werden an Schüler, Studenten und Auszubildende ausgegeben. Wochenkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Wochenkarten im Ausbildungsverkehr gelten für die aufgedruckte Kalenderwoche bis 12:00 Uhr des ersten Werktags der folgenden Woche. Der erste Werktag einer Kalenderwoche ist der Montag. Hinweis: Fahrgäste mit einer Wochenkarte im Ausbildungsverkehr benötigen eine Kundenkarte mit Lichtbild.
Monatskarten (Bürgerkarten) werden mit gleitender Gültigkeit ausgegeben. Sie gelten ab dem Tag des aufgedruckten Datums bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr. Ausnahme: Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Monatskarte bis zum ersten Kalendertag nach dem Monatsletzten des Folgemonats, 12:00 Uhr. Hinweis: Monatskarten (Bürgerkarten) sind übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung. Monatskarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Monatskarten im Ausbildungsverkehr werden an Schüler, Studenten und Auszubildende ausgegeben. Monatskarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den aufgedruckten Kalendermonat bis 12:00 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktags. Hinweis: Fahrgäste mit einer Monatskarte im Ausbildungsverkehr benötigen eine Kundenkarte mit Lichtbild.
Die Abo-Karte ist übertragbar und Sie können von montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags ab 14 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig eine zweite Person sowie bis zu drei Kinder im Alter bis 14 Jahre mitnehmen.
Kundenzentrum geschlossen
Am Donnerstag, den 23. Januar 2025 bleibt das Kundenzentrum in der Innenstadt aus betrieblichen Gründen geschlossen.