Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigungen

Jeder soll mit dem Bus fahren können.
Menschen mit Schwer-Behinderten-Ausweis können kostenlos Bus fahren.
Dafür brauchen sie eine gültige Wert-Marke. Begleit-Personen und Blinden-Führhunde sollen eingetragen sein.

Das Beiblatt mit der Wert-Marke bekommt man beim Landes-Amt für Soziales.

Eine Begleit-Person darf kostenlos mitgenommen werden. Dafür muss das Zeichen „B“ auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen.
Weitere Infos in unserem Flyer.

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