Tarife in Göttingen

In Göttingen gibt es eine Unterscheidung zwischen dem Kauf der Fahr-Karten im Vor-Verkauf und im Bus. Viele Karten sind in den Vor-Verkaufsstellen billiger. Bitte beachten: Aktuell sind im Bus nur Einzel-Fahrscheine und Tages-Tickets erhältlich.

Ab 01.08.2019 gelten folgende Tarife:

Einzelfahrscheine gelten im Stadtgebiet Göttingen längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich.

 

Einzelfahrscheine gelten im Stadtgebiet Göttingen längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Die Karten gelten für den sofortigen Fahrtantritt und sind nur im Bus erhältlich.

 

Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.

 

Viererkarten werden als 4 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Viererkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Viererkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Viererkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.

 

Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.

 

Achterkarten werden als 8 einzelne Abschnitte ausgegeben. Im Stadtgebiet Göttingen gelten Einzelabschnitte einer Achterkarte längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt, auch für Rück- und Rundfahrten. Achterkarten sind nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Achterkarten müssen bei Fahrtantritt unverzüglich und unaufgefordert im Bus entwertet werden.

 

Tageskarten gelten für eine Person für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie sind nicht übertragbar. Tageskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.

 

Die Kleingruppenkarte gilt für beliebig häufige Fahrten am Gültigkeitstag bis Betriebsschluss. Sie gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen. Kleingruppenkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich.

 

Wochenkarten (7-Tage-Karten) werden mit gleitender Gültigkeit ausgegeben. Sie gelten ab dem ersten aufgedruckten Datum für sieben aufeinander folgende Kalendertage. Am achten Kalendertag gelten sie noch bis 12 Uhr. Wochenkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Hinweis: Wochenkarten (7-Tage-Karten) sind übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung.

 

Wochenkarten im Ausbildungsverkehr werden an Schüer, Studenten und Auszubildende ausgegeben. Wochenkarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Wochenkarten im Ausbildungsverkehr gelten für die aufgedruckte Kalenderwoche bis 12:00 Uhr des ersten Werktags der folgenden Woche. Der erste Werktag einer Kalenderwoche ist der Montag. Hinweis: Fahrgäste mit einer Wochenkarte im Ausbildungsverkehr benötigen eine Kundenkarte mit Lichtbild.

 

Monatskarten (Bürgerkarten) werden mit gleitender Gültigkeit ausgegeben. Sie gelten ab dem Tag des aufgedruckten Datums bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr. Monatskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Ausnahme: Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Monatskarte bis zum ersten Kalendertag nach dem Monatsletzten des Folgemonats, 12:00 Uhr. Hinweis: Monatskarten (Bürgerkarten) sind übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung.

 

Monatskarten im Ausbildungsverkehr werden an Schüer, Studenten und Auszubildende ausgegeben. Monatskarten sind im Bus und in den Vorverkaufsstellen erhältlich. Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den aufgedruckten Kalendermonat bis 12:00 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktags. Hinweis: Fahrgäste mit einer Monatskarte im Ausbildungsverkehr benötigen eine Kundenkarte mit Lichtbild.

 

Die Abo-Karte ist übertragbar und Sie können von montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags ab 14 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig eine zweite Person sowie bis zu drei Kinder im Alter bis 14 Jahre mitnehmen.

 

[Translate to Einfache Sprache:]

© GöVB 2020 | Gustav-Bielefeld-Straße 1 | 37079 Göttingen